Über Ansuchen des Gemeindedieners Wühl sollen die Schläuche im Feuerspritzenlokal aufbewahrt werden. Hr. Josef Jungreithmayr wird zum 2. Spritzenmann bestimmt.
Die Feuerspritze der Gemeinde soll Herrn Musner aus Bad-Hall zur Reparatur überstellt werden, wenn diese keine zu hohen Auslagen verursacht.
"Der Gemeindevorsteher hat die Verpflichtung, für den vorbeugenden Brandschutz ... und einen Aufruf zur Gründung einer Feuerwehr zu sorgen."
Erste Vorboten einer Feuerwehr in Pfarrkirchen: 1855 kam ein kaiserlicher Erlass heraus, welcher die Gemeindevertretung dazu verpflichtete, für jeden Ort eine Feuerspritze anzuschaffen und entsprechende Leute zur Bedienung dieser bereitzustellen. In Pfarrkirchen wurde eine solche Feuerspritze ca. 1859 angeschafft.