Gemeindeerlass: Vorbeugender Brandschutz

Gemeindeerlass über die Verpflichtung für vorbeugenden Brandschutz:

„Der Gemeindevorsteher hat die Verpflichtung für den vorbeugenden Brandschutz zu sorgen. Eine obligatorische alljährliche Feuerbeschau abzuhalten, die Anstellung eines Nachtwächters auf Kosten der Gemeinde in Orten mit mehr als zwanzig Häusern und einen Aufruf zur Gründung einer freiwilligen besoldeten Feuerwehrzu erlassen."

In Pfarrkirchen vergingen bis zur Umsetzung dieses Erlasses noch einige Jahre. Immer noch glaubte man, mit der Hilfsbereitschaft verschiedener Freiwilliger auszukommen. (Datum leider unbekannt).


Hinweis

Dieser Bericht erschien in der Festschrift "100 Jahre FF Pfarrkirchen" (1994). Ing. Robert Hiesmayr jun. hat diese Berichte in aus den Archiven hervorgesucht und mit Erzählungen der Kameraden Franz Waglhuber sen (+2004) und Johann Mayrbäurl (+2002) ergänzt. Vielen Dank dafür!