K&K Erlass zur Errichtung einer Feuerwehr

Es hat sich die Gewohnheit eingeschlichen, dass bei Feuersbrünsten die herbeigeeilten Leute mit leeren Händen erscheinen und somit nicht hilfreich eingreifen können.

Gemeindevorstehung soll darauf drängen, dass Bürger mithelfen.

Die Gemeindevorstehung soll darauf dringen, daß die männlichen Personen stets mit Feuerhacken oder ähnlichen Werkzeugen , die weiblichen aber mit Bundgeschirren kommen.

Durch diese Schwierigkeiten, die man auch anderswo hatte, kam am 27.12.1888 ein Erlaß der k.k. Bezirkshauptmannschaft:

Die Gemeinde, in welcher der Gemeindevorsteher ermächtigt wird, soll das notwendige zur Errichtung einer Freiwilligen Feuerwehr veranlassen". Die Verantwortlichen in Pfarrkirchen erklären aber im vorhinein, dass diesbezüglich alle Mühen umsonst sein werden.


Hinweis

Dieser Bericht erschien in der Festschrift "100 Jahre FF Pfarrkirchen" (1994). Ing. Robert Hiesmayr jun. hat diese Berichte in aus den Archiven hervorgesucht und mit Erzählungen der Kameraden Franz Waglhuber sen (+2004) und Johann Mayrbäurl (+2002) ergänzt. Vielen Dank dafür!