Steyr-Land / Pfarrkirchen. Seit HEUTE wurde die Waldbrandbekämpfungsverordnung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land bekannt gemacht.
Nachdem seit Tagen Trockenheit herrscht wurde von der BH Steyr-Land das jegliche Feueranzünden sowie Rauchen in den Gefährdungsgebieten verboten. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Eine Übertretung der Verordnung, kann mit einer Geldstrafe bis zu 7.200€ oder Freiheitsstrafe von 4 Wochen bestraft werden.
Zeitrahmen der Verordnung
Beginn der Verordnung: |
25.07.2019 |
Ende der Verordnung: | 30.09.2019 |